Die gesetzliche Pflicht, bei Massenentlassungen mit einem Sozialplan die Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden zu mildern, bringt auch für die Arbeitgeber Vorteile. Und den Gekündigten bietet ein klug ausgehandelter Sozialplan mit zielführenden Coaching Massnahmen sogar Chancen für den nächsten Karriereschritt.

Sozialplanpflicht seit 2014

Geregelt wird die Sozialplanpflicht und das vorgeschriebenen Vorgehen  in den Art. 335d bis 335g OR. Verstösse gegen die Vorschriften können zu erheblichen Kosten führen. Die Gründe für Massenentlassungen sind in einer global ausgerichteten Wirtschaftsordnung vielfältig, oft jedoch auch für Aussenstehende nachvollziehbar. Für Arbeitgeber entsteht die Pflicht bei

  • mehr als 20 und weniger als 100 Mitarbeitenden und mindestens 10 Kündigungen,
  • 100 bis 300 Mitarbeitenden und mindestens 10 % der Belegschaft,
  • mehr als 300 Mitarbeitenden und mindestens 30 Kündigungen.

Aber auch schon früher war der Sozialplan, damals noch auf freiwilliger Basis, ein bewährtes Mittel, den Arbeitsfrieden zu wahren und die finanziellen und sozialen Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden abzufedern und sie bei der beruflichen Reintegration zu unterstützen.

Vorteile auch für die Arbeitgeber

Während für die Betroffenen die Vorteile auf der Hand liegen, zeigen unsere Erfahrungen, dass bei fair ausgehandelten Sozialplänen auch die Arbeitgeber profitieren. Dies insbesondere, wenn dank einer professionellen Beratung alle Herausforderungen dieses komplexen Prozesses positiv umgesetzt werden können. Die Wirkung nach aussen, insbesondere die Imagepflege und der Erhalt der Arbeitgebermarke (Employer Branding) sind dabei die offensichtlichsten Aspekte. Ausgewogen definierte Leistungen wirken aber auch beruhigend auf die gesamte Belegschaft, ermöglichen eine schnellere Umsetzung der Entlassungen und sind ein bewährtes Mittel um Personalabwanderung zu verhindern und den Erhalt der Leistungsträger zu sichern. Die Produktivität bis zum letzten Arbeitstag bleibt erhalten, ohne dass der Arbeitgeber Unsummen für Halteboni bezahlen muss. Zudem werden Massnahmen, welche die Zahl der Entlassungen reduzieren, wie Frühpensionierung, Pensum Reduktion oder unbezahlter Urlaub explizit zum Bestandteil des Sozialplans und können somit als zusätzliche Leistung ausgewiesen werden.

Gegenstand eines Sozialplans

Frühpensionierungen sind mit Bedacht auszusprechen, da die Kostenseite nicht ausser Acht gelassen werden sollte und auch ältere Arbeitnehmende noch nicht zum alten Eisen gehören wollen (lieber würden sie weiter arbeiten). Der Personalabbau sollte transparent geregelt sein und mit längeren Kündigungsfristen oder vorzeitiger Freistellung die Produktionsplanung wie auch die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen. Finanzielle Massnahmen wie Abfindungen und Abgangsentschä­digun­gen oder ein Härtefonds können attraktiv sein. Nachhaltiger sind jedoch Massnahmen, welche die Stellensuche professionell unterstützen oder die Chancen auf dem Stellenmarkt verbessern. Hierzu zählen Job Center, Outplacement (auch für Gruppen), bezahlte Umschulungen und Weiterbildungen sowie ein Arbeitszeugnis, welches wohlwollend ausgestellt ist und die betriebsbedingte Kündigung erwähnt.

Der genaue Inhalt eines Sozialplanes ist nicht vorgeschrieben. Vom Zweck her soll er Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden. Dabei geht es aber nicht nur finanzielle Leistungen. Normalerweise sind die folgenden Inhalte anzutreffen:

  • Einstellungsstopps
  • Finanzierungen von Outplacements
  • Abgangsentschädigungen
  • Vorzeitige Pensionierungen
  • Veränderungen von Kündigungsfristen

Ein klug ausgehandelter Sozialplan bietet den Betroffenen Chancen!

Eine Kündigung kann das Leben der Betroffenen völlig auf den Kopf stellen. Machtlosigkeit, Verlustängste und die Unsicherheit können dramatisch empfunden werden und zu existenziellen Ängsten und Identitätsverlust führen und schliesslich auch private Beziehungen belasten. Umso wichtiger ist es, zeitnah mit der Ankündigung der Entlassungen durch geeignete Massnahmen rasch neue Perspektiven aufzuzeigen und etwas Sicherheit zurückzugeben. Die Kündigung wird so nicht als berufliche Endstation, sondern Neuanfang begriffen, welcher dank professionellem Coaching sogar neue berufliche Chancen eröffnen kann!

Outplacements oder Abfindung?

Auch wenn vermutlich einige der Betroffenen sich spontan eher für eine finanzielle Abfindung entscheiden würden, ist ein professionelles Outplacement deutlich nachhaltiger. Zusammen mit dem Coach wird die Energie auf eine aktive und positive Zukunft gelegt und mittels einer Standort­bestimmung werden Lebensziele und Karrierepläne neu definiert. Im weiteren Prozess verbessern die Stellensuchenden ihr Selbstmarketing, entdeckt alternative Jobs und Branchen und profitiert vom Netzwerk des Coaches. Und nicht selten enden Kündigungen durch die Outplacement-Unterstützung mit einem Happy End, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer einen besseren Job antreten kann, als er oder sie sich jemals erträumt hatte.

War diese Seite hilfreich?
[Total: 3 Durchschnitt: 5]